Züchter-ABC

Immer wieder werden wir von neuen Züchtern gefragt, ob wir ihnen den Unterschied zwischen einer Abfohlmeldung und einem Deckschein erklären können. Und was ist eigentlich ein Abstammungsnachweis oder eine Geburtsbescheinigung? Was brauche ich alles für mein Pferd?
Wir haben hier für Sie einige wichtige Begriffe zusammengetragen.
Abfohlmeldung: :
Besitzer einer eingetragenen, bedeckten bzw. besamten Stute erhalten zu Jahresbeginn die Abfohlmeldung von dem jeweiligen Zuchtverband. Auf der Abfohlmeldung werden die Geburt des Fohlens und alle notwendigen Informationen über das Fohlen eingetragen. Es ist die Grundlage für die Ausstellung des Pferdepasses. Wenn eine Stute ein lebendes Fohlen zur Welt bringt, muss die Geburt innerhalb von einigen Tagen beim Zuchtverband gemeldet werden. Ist eine Stute nicht tragend, hat sie verfohlt oder stirbt das Fohlen bevor es registriert ist, wird dies auf der Abfohlmeldung eingetragen.
Abstammungsnachweis:
Der Abstammungsnachweis ist eine Zuchtbescheinigung. Sie ist eine von dem Zuchtverband ausgestellte Urkunde über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes und kann als Abstammungsnachweis oder als Geburtsbescheinigung ausgestellt werden – sofern die Eltern in das Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Weitere Anforderungen an die Leistungen der Pferde mit einem Abstammungsnachweis sind in den Besonderen Bestimmungen zu den jeweiligen Rassen der Zuchtverbandsordnung (ZVO) geregelt.
Aber folgende Voraussetzungen müssen immer erfüllt werden, wenn ein Abstammungsnachweis ausgestellt werden soll:
- Beide Elternteile sind im Jahr der Bedeckung oder werden spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens in den entsprechenden Abschnitten des Zuchtbuches eingetragen.
- Die Abfohlmeldung wurde innerhalb der von dem Zuchtverband festgelegten Frist nach dem Abfohlen vorgelegt.
Die Identifizierung des Fohlens ist durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten bei Fuß der Mutterstute erfolgt.
Chippen:
Eine Art der aktiven Kennzeichnung von Pferden mittels eines kleinen Mikrochips, der an der linken oberen Halsseite in den Muskel gesetzt wird. Mit der Überarbeitung der neuen Viehverkehrsverordnung vom 12.02.2010 wurde für Deutschland die Entscheidung getroffen, dass alle nach dem 01.07.2009 geborenen Fohlen mit einem elektronischen Transponder, dem sogenannten Chip, gekennzeichnet werden müssen. Seit dem 01.01.2019 ist das Chippen die einzig zulässige Methode der aktiven Kennzeichnung in Deutschland.
Deck-/Besamungsschein:
Der Deck- bzw. Besamungsschein ist ein Dokument, welches der Züchter am Anfang des Jahres von seinem Zuchtverband für die eingetragene Stute zugesandt bekommt (für jede Stute einen Deckschein). Vor der Bedeckung bzw. Besamung wird dieser dem Hengsthalter übergeben, der ihn ausgefüllt an den Zuchtverband schickt. Dieser dient als Grundlage für die Abfohlmeldung im folgenden Jahr.
Der Züchter behält ein Duplikat des Deck- bzw. Besamungsscheins.
Eigentumsurkunde:
Die Eigentumsurkunde wird mit identischer Lebensnummer zusätzlich zum Equidenpass ausgestellt. Sie steht demjenigen zu, der im Sinne des BGB Eigentümer des Pferdes ist. Sie ist daher bei Veräußerung des Pferdes zusammen mit dem ebenfalls zum Pferd gehörigen Equidenpass dem neuen Eigentümer zu übergeben und bei Tod des Tieres an den ausstellenden Verband zurückzugeben.
Equidenpass:
Der Equidenpass dient als Dokument zur Identifizierung von Pferden nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung und ist von den Zuchtverbänden für alle registrierten Fohlen im einheitlichen Format auszustellen.
Der Equidenpass wird bei Zuchtpferden zusammen mit der Zuchtbescheinigung eines Pferdes in einer gemeinsamen Mappe zusammengefasst.
Equidenpass und die Eigentumsurkunde gehören zum Pferd. Bei Besitzwechsel ist der Equidenpass dem neuen Besitzer auszuhändigen und bei Tod des Pferdes an die ausstellende Stelle zurückzugeben.
Bei Eigentumswechsel sind sowohl Equidenpass als auch Eigentumsurkunde dem neuen Eigentümer auszuhändigen.
Fohlenregistrierung:
Die Fohlen werden bei Fuß der Mutter durch den Zuchtverband registriert bzw. identifiziert.
Weitere Informationen siehe Identifizierung.
Geburtsbescheinigung
Die Geburtsbescheinigung ist eine Zuchtbescheinigung. Sie ist eine von dem Zuchtverband ausgestellte Urkunde über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes und kann als Geburtsbescheinigung oder als Abstammungsnachweis ausgestellt werden – sofern die Eltern in das Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Weitere Anforderungen an die Leistungen der Pferde mit einer Geburtsbescheinigung sind in den Besonderen Bestimmungen zu den jeweiligen Rassen der Zuchtverbandsordnung (ZVO) geregelt.
Aber folgende Voraussetzungen müssen immer erfüllt werden, wenn eine Geburtsbescheinigung ausgestellt werden soll:
- Die Bedingungen für die Ausstellung des Abstammungsnachweises sind nicht vollständig erfüllt.
- Beide Elternteile sind im Jahr der Bedeckung oder werden spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens im Zuchtbuch eingetragen.
- Die Abfohlmeldung wurde innerhalb der von dem Zuchtverband festgelegten Frist nach dem Abfohlen vorgelegt.
- Die Identifizierung des Fohlens ist durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten bei Fuß der Mutterstute erfolgt.
Identifizierung:
Die Identifizierung von Pferden durch die Zuchtverbände erfolgt mit Hilfe der
folgenden Methoden:
- Angabe des Geschlechts, Beschreibung von Farbe und Abzeichen
- Elektronische Kennzeichnung und Vergabe des Fohlen- und Nummernbrandes (sofern dies in der Zuchtbuchordnung des Zuchtverbandes vorgesehen ist)
- Vergabe einer 15-stelligen Lebensnummer (universelle Equiden-Lebensnummer – Unique Equine Lifenumber – UELN)
- Vergabe eines Namens bei der Eintragung in das Zuchtbuch
Lebensnummer (UELN):
Jedes Pferd erhält als Fohlen bei der Registrierung eine universelle Equiden-Lebensnummer im Sinne der europäischen Verordnung. Die Lebensnummer besteht aus 15 Stellen und ist alpha-numerisch. Die ersten 3 Stellen beziehen sich auf das Herkunftsland, in welchem dem Pferd erstmals eine universelle Equiden-Lebensnummer Pferd vergeben wurde. Die nächsten 3 Stellen bezeichnen den Zuchtverband, bei der das betreffende Pferd erstmalig eingetragen und gebrannt bzw. aktiv gekennzeichnet wurde; die nächsten 9 Stellen geben eine laufende Registriernummer innerhalb des Zuchtverbandes wieder und können von dieser bis auf die letzten beiden Stellen frei vergeben werden. Für die aktive Kennzeichnung gelten als Brenn-Nummer die Stellen 12 und 13 der Internationalen Lebensnummer; das Geburtsjahr steht an Stelle 14 und 15.
Stuteneintragung/Stutbuchaufnahme:
Ab dem 3. Lebensjahr, spätestens aber im Jahr der Geburt des Fohlens, ist die Eintragung der Stute möglich. Die Stute sollte zum Eintragungstermin bei dem Zuchtverband angemeldet und die Zuchtbescheinigung vorgelegt werden. Der Zuchtverband beurteilt die Stute anhand der Merkmale der äußeren Erscheinung (Typ, Körperbau, Korrektheit des Ganges, Grundgangarten und Gesamteindruck). Die Hauptabteilung eines Zuchtbuches ist in die Abschnitte Stutbuch I, Stutbuch II und Anhang unterteilt, in welche Stuten abhängig von ihrer Abstammung und der Eintragungsnote eingetragen werden können. Abhängig von der Zuchtmethode der Rasse kann auch noch das Zuchtbuch in verschiedene Abteilungen (Hauptabteilung und Besondere Abteilung) unterschieden werden.
Zuchtbescheinigung:
Die
Zuchtbescheinigung ist eine von einem anerkannten Zuchtverband ausgestellte
Urkunde über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes. Sie kann als
Abstammungsnachweis oder als Geburtsbescheinigung ausgestellt werden – sofern
die Eltern in das Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind.
Zuchtbucheintragung:
Die Zuchtbucheintragung
ist die Entscheidung des jeweiligen Zuchtverbandes über die vorläufige bzw.
endgültige Eintragung eines Pferdes in eine Abteilung des Zuchtbuches nach den
in der Zuchtbuchordnung festgelegten Kriterien in Abhängigkeit vom jeweiligen
Zuchtprogramm.
Zuchtziel:
Im Zuchtziel werden Eigenschaften formuliert, die die Tiere aufweisen sollen.
Außerdem werden die Selektionsmerkmale benannt, nach denen eine Auswahl der
Zuchttiere stattfindet. Um auswählen zu können, muss es Unterschiede zwischen
den Pferden geben. Die Zuchtzielkriterien sollten objektiv und genau
feststellbar, erblich bedingt und von wirtschaftlicher Bedeutung sein. Im
Zuchtziel werden Merkmale einer Rasse festgelegt, welche die Basis der
Exterieurbeurteilung und Leistungsprüfung bilden. Die rassespezifischen
Standards (Zuchtzielbeschreibungen) werden für jede Rasse vom jeweiligen
Ursprungszuchtbuch vergeben.
Züchter: Der Züchter eines Pferdes ist der Eigentümer der Zuchtstute zur Zeit der Bedeckung, sofern der Züchter nicht in einer besonderen Vereinbarung als solcher bezeichnet ist.
Quelle: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)